Steuerrecht: Big-Brother-Gewinn ist hart erarbeitet - und mit dem Fiskus zu teilen

17-FEB-10

Das einem Gewinner der Fernsehserie "Big Brother" gezahlte Preisgeld ist Gegenleistung für eine "steuerlich relevante Leistung" und damit einkommensteuerpflichtig. Das Finanzgericht Köln kam zu diesem Ergebnis, weil dem Gewinn "eine ganze Reihe von beachtlichen Tätigkeiten gegenübergestanden" hätten, zum Beispiel allein in der Vorbereitungszeit das Drehen eines Einspielfilms, Foto-Shootings, Kleidungsanprobe und anderes mehr. Auch am Ende des mehrwöchigen Projekts habe sich der Teilnehmer noch für Promotionstermine zur Verfügung stellen müssen. Der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung sei deswegen erfüllt gewesen. (Der Gewinner hatte argumentiert, er habe während seines Aufenthaltes in dem so genannten "BB-Haus" keinerlei "Leistung" gebracht, sondern sei vom Publikum ausschließlich wegen seines natürlichen Verhaltens zum Sieger gekürt worden, nicht weil er "geschauspielert" habe.) (FG Köln, 15 K 2917/06)